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MESH PACK GmbH
Ing.-A.-Rudow-Strasse 1
D-38486 Kusey
Tel. +49(0)39005.9309.0
Fax: +49(0)39005.9103.6
info@meshpack.com

a company of Karatzis

 

AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung

Die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung der geltenden gesetzlichen Regelungen die Grundlage der Liefer- und Leistungsverträge des Unternehmens (Verwenders).

1. Vertragsabschluß

Der Liefer- und Leistungsvertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens zustande. Mündliche oder fernmündliche Absprachen wesentlicher Art bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Lieferung

Alle Aufträge werden von dem Unternehmen in der Leistung freibleibend angenommen. Insbesondere wird dem Unternehmen ein Leistungsvorbehalt eingeräumt, soweit das Unternehmen durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen, unverschuldete interne Störungen an den Produktionseinrichtungen oder bei den Lieferanten auftretende Betriebsstörungen bzw. Störungen in der Materialversorgung, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern werden, Nichtbelieferung seitens der Lieferanten, Rohstoffmangel sowie ähnliche unabwendbare Ereignisse an der Lieferung gehindert wird.
In diesen Fällen ist der Käufer/Besteller nicht zur Aufhebung der Bestellung oder Geltendmachung von unmittelbaren oder mittelbaren Schadensersatzansprüchen berechtigt. Im übrigen ist das Unternehmen berechtigt, bei Vorliegen eines derartigen Falls von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder seine Lieferungen zu kontingentieren. Das Unternehmen ist zu Teillieferungen berechtigt. Das Unternehmen ist berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% des Auftragsumfanges auszuliefern.
Die, vom Unternehmen angegebenen, Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt das Werk verlässt oder dem Käufer/Besteller die Lieferbereitschaft mitgeteilt wurde.
Die vereinbarte Lieferfrist gilt stets nach Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer Einzelheiten. Insoweit handelt es sich grundsätzlich um unverbindliche Lieferfristen. Um verbindliche Lieferfristen handelt es sich ausschließlich dann, wenn der Liefertermin gegenüber dem Käufer/Besteller als verbindlich bestätigt wurde.
Bei Überschreiten der Lieferfrist hat der Käufer/Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf.
Wird die Lieferfrist einschließlich einer angemessenen Nachfrist nicht eingehalten, haftet das Unternehmen ausschließlich für den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht fristgerecht geliefert wurde, maximal in Höhe des negativen Interesses.
Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers/Bestellers.

3. Preise

Unsere Angebote, Verkaufskonditionen und Preislisten beruhen auf den zum Zeitpunkt der Abgabe gültigen Rohstoffpreisen und Produktionsvoraussetzungen und sind nur bis auf Widerruf gültig.
Bestätigte Preise beziehen sich auf Stand der Material- und Fertigungskosten des Bestätigungstages, falls nicht anders vereinbart. Sollten sich die Kosten durch den Eintritt höherer Gewalt maßgeblich erhöhen, steht es dem Unternehmen frei, vom Kaufvertrag zurückzutreten (force-majeure-Klausel).
Die Preise gelten, falls nichts anderes vereinbart, ab Werk.
Wird eine Sendung auf Wunsch des Käufers/Bestellers gegen Transportschädigung versichert, so wird die Versicherungsleistung zum Selbstkostenpreis in Rechnung gesetzt.

4. Gewährleistung

Die Gewährleistung beträgt bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre. Ist der Käufer/Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
Musterkollektionen bzw. Musterstücke stellen in Beschaffenheit, Dimension, Gewicht und Design immer nur einen Durchschnitt der Produktion dar, der entsprechend der Eigenart des Materials und der Fertigung bei einzelnen Produktionspartien geringfügig abweichen kann.
Der Käufer/Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind sofort, mindestens aber innerhalb einer Woche nach dem Empfang der Ware dem Unternehmen schriftlich mitzuteilen.
Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.
Sonstige Mängel sind dem Unternehmen innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme anzuzeigen.
Geringfügige Fehler, die weder den Wert noch die Tauglichkeit oder die Verwendbarkeit der Ware wesentlich beeinträchtigen, sind von der Gewährleitung ausgeschlossen.
Das Unternehmen ist berechtigt, Nacherfüllung nach seiner Wahl vorzunehmen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen entscheidet, ob eine Mängelbeseitigung oder eine Neulieferung vorgenommen wird.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist das Unternehmen zur wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheidet das Unternehmen zwischen Neulieferung oder Mängelbeseitigung.
Der Käufer/Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist.
Anspruch auf Schadensersatz besteht nur, soweit das Unternehmen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat. Der Schadensersatz ist auf jeden Fall auf das negative Interesse beschränkt. Schadensersatz für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz beruht.

5. Zahlungen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Die Zahlung ist grundsätzlich in bar an uns bzw. auf eines unserer Konten abzugsfrei zu leisten. Die Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto.
Bei Überschreiten der vorgenannten Termine ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszins bzw., soweit es sich bei dem Besteller um einen Verbraucher handelt, in Höhe von 5% über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen, ohne dass es einer weiteren Maßnahme bedarf, wobei der Nachweis eines höheren Verzugsschadens jederzeit möglich ist.
Für jede Mahnung gilt eine Mahngebühr in Höhe von EUR 10,00 als vereinbart. Ist der Käufer/Besteller mit der Zahlung in Verzug, steht es dem Unternehmen frei, die weitere Erfüllung des Vertrages abzulehnen.
Tritt eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches ein, so ist das Unternehmen berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheiten zu fordern. Verweigert der Käufer/Besteller Vorauszahlung oder Sicherheit, so kann das Unternehmen vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz geltend machen.
Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer lautenden Bestimmung des Käufers/Bestellers jeweils zunächst Kosten, dann Zinsen und zuletzt Hauptforderung, bei mehreren Forderungen zunächst die ältere.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zu Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Unternehmens und darf nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußert und verarbeitet werden.
Wird die Vorbehaltsware verarbeitet, steht dem Unternehmen das Eigentum an der neuen Sache gemäß § 950 BGB zu, und zwar in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Be- und Verarbeitung. Der Käufer/Besteller bleibt lediglich deren unentgeltlicher Verwahrer.
Der Käufer/Besteller tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an das Unternehmen ab, und zwar auch insoweit, als die Ware be- oder verarbeitet ist. Das Unternehmen nimmt diese Abtretung an.
Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen ist unzulässig. Von Pfändungen ist das Unternehmen unverzüglich unter Angabe des Pfandgläubigers zu benachrichtigen.
Soweit die Gesamtforderung des Unternehmens durch solche Abtretungen zu mehr als 110% zweifelsfrei gesichert ist, wird der Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Käufers/Bestellers nach der Auswahl des Unternehmens freigegeben.
Der Käufer/Besteller kann, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, bis zum Widerruf die Außenstände für sich einziehen. Mit einer Zahlungseinstellung, drohender Insolvenz, der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder zur Weiterverarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende, abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln.
Darüber hinaus kann das Unternehmen nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherheitsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherheitsabtretung durch den Käufer/Besteller gegenüber dem Kunden verlangen.
Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber; es wird dadurch - auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet wurden - kein Rücktritt vom Vertrag begründet. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer/Besteller dem Unternehmen die, zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Kunden erforderlichen, Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
Die Vorbehaltsware ist vom Käufer/Besteller gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser zu versichern. Der Käufer/Besteller tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzpflichtige, die ihm aus Schäden vorgenannter Art zustehen, an das Unternehmen ab.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Kusey.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert ist das Amtsgericht Stendal.
Soweit es sich beim Käufer/Besteller um ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondereigentums handelt, ist Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens.

8. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirtschaftlich gleichwertige Bestimmung ersetzt.
Sämtliche Erklärungen, die die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses berühren, bedürfen der Schriftform. Eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform.

9. Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der bestehenden Geschäftsbeziehung anfallenden Daten werden von uns zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert.

Stand: 1. August 2008. Unsere bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.


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